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ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT -
BRAUEREI GANTER IN FREIBURG.

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.ganter.com veröffentlichten Website der Brauerei GANTER GmbH & Co. KG.
Wir sind bemüht, unsere Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG).

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Februar 2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1.) Inhalte sind nicht ausschließlich mit der Tastatur aufrufbar.

2.) Für einige Bilder sind keine Alternativtexte hinterlegt, die den Inhalt beschreiben.

3.) Es wurde nicht getestet, ob Inhalte mit unterstützenden Technologien kompatibel sind.

 

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis Ende 2025 geplant:

1.) Überprüfung aller Bilder und Hinterlegung der entsprechenden Alternativtexte.

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt und an diesem Tag zuletzt überprüft.

 

Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns unter

 

info@ganter.com

 

an.

 

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, könnnen Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

 

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Tel. :0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Website: https://barrierefreiheit-bw.de

 

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.